Hate speech im Völkerrecht
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Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, welche Anforderungen das Völkerrecht an den Umgang mit rassendiskriminierenden Äußerungen stellt. Da ein Verbot rassendiskriminierender Äußerungen im Spannungsfeld zwischen Rassendiskriminierungsverbot und Schutz der Meinungsfreiheit steht, werden einerseits Schutzbereich und Schranken der Meinungsfreiheit dargestellt; von Bedeutung sind dabei insbesondere die Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschusses und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in den Fällen Faurisson und Jersild. Andererseits wird untersucht, in welchem Umfang Rassendiskriminierungsverbote bestehen und ob diese – etwa aufgrund der Art. 4 RDK und Art. 20 IPBPR – zum Erlaß eines strafrechtlichen Verbots rassendiskriminierender Äußerungen verpflichten. Neben Vertragsrecht werden Völkergewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze und Soft Law, insbesondere in Form von UNESCO-, OSZE- und Europaratsresolutionen, dargestellt.