Der Verbraucher als Kreditnehmer
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Das Verbraucherkreditgesetz räumt dem privat handelnden Kreditnehmer besondere Rechte ein und beschwert den professionell tätigen Kreditgeber mit spezifischen Pflichten. Exemplarisch seien das Widerrufsrecht des Verbrauchers, welches mittlerweile Einzug in das BGB gehalten hat, und die Informationspflicht des Kreditgebers genannt. Der Autor widmet sich der Frage, wem das besondere Reglement des Verbraucherkreditgesetzes zugute kommt. Dazu wird im ersten Teil die Grundlage gelegt und geklärt, in welchem Verhältnis Privatautonomie und Verbraucherschutz zueinander stehen, wobei im Ergebnis das bürgerliche Recht durch kompensatorische Eingriffe systemkonform solchen typisierbaren Situationen angepaßt werden muß, in welchen materielle Vertragsfreiheit gefährdet ist. Im zweiten Teil der Untersuchung widmet sich der Verfasser der Aufgabe, unter Zuhilfenahme des situationsbezogenen Verbraucherprivatrechts, den persönlichen Anwendungsbereich des VerbrKrG umfassend zu bestimmen und Problemfälle der Anwendbarkeit zu lösen. Ein Schwerpunkt liegt auf der verbraucherkreditrechtlichen Einordnung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dabei berücksichtigt der Autor die sich aus der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft resultierenden Konsequenzen für die Kreditaufnahme einer Gesellschaft. Weitere Probleme ergeben sich etwa bei der Kreditaufnahme von Arbeitnehmern, arbeitnehmerähnlichen Personen, Scheinselbständigen sowie zur privaten Vermögensanlage. Ebenso fragt sich, ob das Gesetz bei einem gemischten Verwendungszweck oder im Falle einer Existenzgründung, durch die ein neues neben ein bereits bestehendes Gewerbe tritt, anwendbar ist. Durch die Lösung der exemplarisch dargestellten und zahlreicher anderer Grenzfälle versucht Markus Artz im Ergebnis, den persönlichen Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes umfassend zu definieren.