Juristenausbildung an Fachhochschulen
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Seit 1993 wird an Fachhochschulen eine stetig zunehmende Zahl von Juristen/innen speziell für die Wirtschaft ausgebildet. Die praxisnahen wirtschaftsrechtlichen Studiengänge sind durch eine Kombination von wirtschaftsnahen Rechtsmaterien, Betriebswirtschaftslehre und sog. Schlüsselqualifikationen gekennzeichnet. Über die bisherigen Erfahrungen berichtet der Autor, Verfasser des bundesweit ersten Studiengangkonzeptes, daß die Studiennachfrage hoch, die Studierenden sehr zufrieden und die ersten Absolventenjahrgänge sich auf dem Arbeitsmarkt ausgezeichnet plazieren konnten. Auch die Zukunftsperspektiven der Studiengänge sind gut. Demgegenüber wird das erkennbar vorhandene Potential der Fachhochschulen, auch für klassische Juristenberufe (Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Verwaltungsjuristen) qualifiziert auszubilden, voraussichtlich auch weiterhin nicht genutzt werden können. Dieser an sich sinnvollen Weiterentwicklung stehen starke standespolitische Interessen universitär ausgebildeter Juristen in Politik und Ministerialverwaltungen sowie das Interesse der Universitäten entgegen, zumindest für die klassischen Juristenberufe das hochschulische Ausbildungsmonopol zu behalten.