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Die Autorin untersucht, inwieweit Verknüpfungen zwischen der (Re-)Sozialisierung und dem Verfassungsrecht bestehen und entwickelt ein an der Verfassung orientiertes (Re-)Sozialisierungskonzept. Die Verfasserin geht in der Arbeit davon aus, daß der (Re-)Sozialisierung Verfassungsrang zukommt. Sie prüft, welche Ausprägungen dieser Verfassungsrang im einzelnen besitzt. Dabei gelangt sie zu dem Ergebnis, daß es zahlreiche verfassungsrechtliche Aspekte des (Re-)Sozialisierungsgedankens gibt - auch viele die nicht von dem Bundesverfassungsgericht behandelt worden sind. Die von der Verfasserin entwickelten verfassungsrechtlichen Aspekte sowie die durch die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung vorgegebenen Anforderungen an die (Re-)Sozialisierung werden von ihr mit der strafrechtlichen Realität verglichen. Bei dieser Untersuchung stellt Natalie Leyendecker zahlreiche Anwendungsdefizite des (Re-)Sozialisierungsgedankens in der Vollzugspraxis und Gesetzgebung fest. Im Rahmen einer rechtsvergleichenden Untersuchung geht sie auf die Verknüpfungen zwischen (Re-)Sozialisierung und Verfassungsrecht im Ausland - den USA, den Niederlanden und Österreich - ein und kommt zu dem Ergebnis, daß die Anforderungen, die die einzelnen Verfassungen an die Umsetzung des (Re-)Sozialisierungsgedankens stellen, nicht mit der tatsächlichen Verwirklichung des (Re-)Sozialisierungsgedankens korrelieren. Die Autorin entwickelt unter Berücksichtigung der untersuchten in- und ausländischen Verknüpfungen zwischen (Re-)Sozialisierung und Verfassungsrecht und der finanziellen, systembedingten und gesellschaftlichen Hindernisse ein verfassungsgemäßes Konzept der (Re-)Sozialisierung. Dabei stellt sie fest, daß es keinen „geraden Weg“ zum verfassungsrechtlich vorgegebenen Vollzugsziel der (Re-)Sozialisierung gibt, sondern daß (Re-)Sozialisierungerfolge zahlreiche unterschiedliche Maßnahmen im Strafvollzug, aber auch außerhalb des Vollzugs erfordern.
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(Re-)Sozialisierung und Verfassungsrecht, Natalie Andrea Leyendecker
- Language
- Released
- 2002
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- Title
- (Re-)Sozialisierung und Verfassungsrecht
- Language
- German
- Authors
- Natalie Andrea Leyendecker
- Publisher
- Duncker und Humblot
- Publisher
- 2002
- ISBN10
- 3428105672
- ISBN13
- 9783428105670
- Series
- Schriften zum Strafrecht
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Die Autorin untersucht, inwieweit Verknüpfungen zwischen der (Re-)Sozialisierung und dem Verfassungsrecht bestehen und entwickelt ein an der Verfassung orientiertes (Re-)Sozialisierungskonzept. Die Verfasserin geht in der Arbeit davon aus, daß der (Re-)Sozialisierung Verfassungsrang zukommt. Sie prüft, welche Ausprägungen dieser Verfassungsrang im einzelnen besitzt. Dabei gelangt sie zu dem Ergebnis, daß es zahlreiche verfassungsrechtliche Aspekte des (Re-)Sozialisierungsgedankens gibt - auch viele die nicht von dem Bundesverfassungsgericht behandelt worden sind. Die von der Verfasserin entwickelten verfassungsrechtlichen Aspekte sowie die durch die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung vorgegebenen Anforderungen an die (Re-)Sozialisierung werden von ihr mit der strafrechtlichen Realität verglichen. Bei dieser Untersuchung stellt Natalie Leyendecker zahlreiche Anwendungsdefizite des (Re-)Sozialisierungsgedankens in der Vollzugspraxis und Gesetzgebung fest. Im Rahmen einer rechtsvergleichenden Untersuchung geht sie auf die Verknüpfungen zwischen (Re-)Sozialisierung und Verfassungsrecht im Ausland - den USA, den Niederlanden und Österreich - ein und kommt zu dem Ergebnis, daß die Anforderungen, die die einzelnen Verfassungen an die Umsetzung des (Re-)Sozialisierungsgedankens stellen, nicht mit der tatsächlichen Verwirklichung des (Re-)Sozialisierungsgedankens korrelieren. Die Autorin entwickelt unter Berücksichtigung der untersuchten in- und ausländischen Verknüpfungen zwischen (Re-)Sozialisierung und Verfassungsrecht und der finanziellen, systembedingten und gesellschaftlichen Hindernisse ein verfassungsgemäßes Konzept der (Re-)Sozialisierung. Dabei stellt sie fest, daß es keinen „geraden Weg“ zum verfassungsrechtlich vorgegebenen Vollzugsziel der (Re-)Sozialisierung gibt, sondern daß (Re-)Sozialisierungerfolge zahlreiche unterschiedliche Maßnahmen im Strafvollzug, aber auch außerhalb des Vollzugs erfordern.