Das Prozeßkostenrecht der ZPO im Vergleich mit den entsprechenden Regelungen in Österreich, in der Schweiz, in Frankreich, Italien, Spanien, England, Schweden und in der ehemaligen DDR
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Die Qualität eines Rechtssystems wird von seinem Prozeßkostenrecht entscheidend mitgeprägt. Für jede Prozeßpartei kommt gleich nach der Frage, wer wohl im Rechtsstreit obsiegt, die Überlegung, wer welche Kosten in welcher Höhe tragen muß. Im Zeitalter des innereuropäischen Zusammenwachsens auf vielen Gebieten muß man sich fast zwangsläufig fragen, wie es eigentlich um das Prozeßkostenrecht der anderen Länder Europas bestellt ist. Das vorliegende Werk liefert hier einen bisher einmaligen Überblick zum Prozeßkostenrecht der wichtigsten europäischen Rechtsordnungen und gibt mittels wertender Rechtsvergleichung die Antwort auf viele Fragen der gängigsten prozeßrechtlichen Konstellationen und ihrer Kostenfolgen in den verschiedenen Ländern. Im einzelnen werden der Prozeßkostenbegriff, die Kostenentscheidung an sich, die verschiedenen Kostentatbestände und ihre jeweilige praktische Handhabung verglichen. Dabei werden Rechtslücken und Ausgleichsversuche hierzu in der Rechtspraxis der einzelnen Länder aufgezeigt und im zusammenfassenden Vergleich gefolgert, wo die Parteien besser oder schlechter stehen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wird die große Frage nach einem einheitlichen europäischen Prozeßkostenrecht diskutiert. Europaweite Rechtsangleichung hat bisher fast nur im Bereich des materiellen Rechts stattgefunden, kaum im Prozeßrecht. Hier aber geht es um einen für den Bürger ganz wesentlichen Bereich, der sogar eine faktische Rechtswegsperre darstellen kann. Ist ein europäisches Prozeßkostenrecht im Hinblick darauf nicht vonnöten und wünschenswert? Wenn ja, wie könnte oder sollte es aussehen? Der erste hierzu bereits existierende Ansatz ist der Entwurf für eine einheitliche Europäische Zivilprozeßordnung vom 1.1.1994, dessen Prozeßkostenvorschriften in diesem Buch unter die Lupe genommen und auf „europäische“ Praxistauglichkeit untersucht werden. Eine abschließende Bewertung zeigt, ob mit diesem Prozeßordnungsentwurf der richtige Weg eingeschlagen wurde und wie sich die Schaffung einer europäischen Zivilprozeßordnung mittelfristig angehen könnte.