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Die Kompetenz der europäischen Union zum Abschluß bilateraler Luftverkehrsabkommen

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Ende 1998 brachte die Europäische Kommission Klage gegen acht Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof ein. Die Kommission wirft den Mitgliedstaaten vor, mit dem Abschluß liberaler, bilateraler Luftverkehrsabkommen mit den Vereinigten Staaten gegen die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft zum Abschluß derartiger Abkommen verstoßen zu haben. Die Diskussion über die Zuständigkeit zum Abschluß von Luftverkehrsabkommen, welche die Marktzugangsregelungen für Luftfahrtunternehmen der Vertragsparteien festlegen, entfachte jedoch nicht erst im Jahr 1998. Vielmehr wird diese Diskussion bereits seit der Schaffung eines einheitlichen Luftverkehrsbinnenmarktes innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Anfang der neunziger Jahre und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit für in der Gemeinschaft niedergelassene Luftfahrtunternehmen geführt. Der Autor untersucht die von der Kommission vorgebrachten Klagegründe und erarbeitet eine detaillierte Darstellung der Zuständigkeitsverteilung für den Abschluß bilateraler Luftverkehrsabkommen. Hierbei wird zunächst das internationale Regelungswerk des Luftverkehrs, der europäische Luftverkehrsbinnenmarkt und ausführlichst die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zum Abschluß völkerrechtlicher Verträge allgemein erörtert. Eingang finden auch luftfahrtpolitische Hintergründe, die Rolle der Europäischen Union betreffend bilaterale Abkommen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und eine Gegenüberstellung einer mitgliedstaatlichen versus einer gemeinschaftlichen Zuständigkeit.

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2001

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