Die Auszahlung von Bargeld an Automaten nach deutschem Zivilrecht
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Das System von ec-Geldausgabeautomaten, welches mit einer inländischen ec-Karte auch jenseits der bundesdeutschen Grenzen nutzbar ist, beschäftigte in der Vergangenheit vielmals die ordentlichen Gerichte und das juristische Schrifttum. Die Autorin behandelt in der vorliegenden Dissertation die zivilrechtlichen Fragen der Geldausgabeautomaten, welche mittlerweile einen nicht mehr wegzudenkenden Bestandteil der „bargeldlosen Gesellschaft“ sowie des Wirtschaftslebens ausmachen. Den wesentlichen Kern der Arbeit bilden Erörterungen zu den auftretenden vertrags- und haftungsrechtlichen Problemstellungen. Einleitend erörtert Viola Russenschuck die technischen Vorgaben des Geldausgabeautomaten und den damit einhergehenden Ablauf der automatisierten Transaktion. Im zweiten Teil werden die zivilrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung eines Geldausgabeautomaten erläutert. Im Mittelpunkt dieses Abschnitts stehen Überlegungen zu den rechtlichen Grundlagen des ec-Geldautomaten-Systems sowie den rechtlichen Beziehungen der am Geldautomaten-Verfahren Beteiligten. Sodann stellt die Verfasserin die verschiedenen Missbrauchsmöglichkeiten und die Fragen nach der bisher kaum erörterten sachenrechtlichen Besitz- und Eigentumserlangung der vom Automaten ausgegebenen Geldscheine dar. Hilfreiche Klärung bieten zudem die Ausführungen zu Beweisfragen und zu den Haftungsrisiken der Geldinstitute, insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Zusammenhang mit einem behaupteten Missbrauch von ec-Karte und PIN (personal identification number) die technische Sicherheit des „Systems“ immer wieder angezweifelt wird. Viola Russenschuck unterbreitet - nach Erörterung verschiedener Lösungsmodelle - im Ergebnis einen Gesetzesvorschlag, welcher sich an das Produkthaftungsgesetz anlehnt. Schließlich wird ein Blick in die Zukunft gewagt. Die Verfasserin geht davon aus, dass das Zivilrecht die sich in Zukunft aus dem Fortschritt der Technisierung ergebenden Probleme im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs angemessen lösen können wird. Sie sieht hierin die Herausforderung für das „Wirtschaftsrecht des bargeldlosen Zahlungsverkehrs“.