Vertrauensschutz als Verfassungsprinzip
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Die »Karriere« des Vertrauensschutzes ist nicht nur eine Erfolgsgeschichte der Grundrechtsdogmatik; sie beschränkt zunehmend Legislative und Exekutive in ihrer Handlungsfreiheit. Mag dies Konsequenz einer dem Individualrechtsschutz verpflichteten Rechtsordnung sein, so sorgt der »Einbruch« des europäischen Gemeinschaftsrechts in die nationalen Rechtsordnungen auch hier für neue Entwicklungen. Die Arbeit untersucht mit den historischen Bezügen zunächst den Vertrauensschutz im nationalen Recht und gelangt zu dem Ergebnis einer ausschließlich grundrechtlichen Verankerung des Vertrauensschutzes, dem insoweit die Funktion eines Abwägungstopos zukommt. Soweit aber auch auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts Vertrauensschutz in der Rechtsprechung des EuGH gewährt wird, weist der Autor nach, daß der im Schrifttum partiell erhobene Vorwurf eines unterschiedlichen Schutzniveaus von europäischem und nationalem Recht nicht aufrecht erhalten werden kann. Vielmehr kann die gemeinschaftsrechtliche Ausformung auch dazu dienen, den im nationalen Recht weitgehend zum Bestandsschutz mutierten Vertrauensschutz auf ein sachgerechtes Maß zu reduzieren. Der Autor ist Privatdozent an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen.