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Das neue Betriebsverfassungsgesetz hat neue Betriebsratsstrukturen, neue Aufgabenkataloge und neue Wahlvorschriften mit sich gebracht. So wird es künftig einen unternehmenseinheitlichen Betriebsrat, Spartenbetriebsräte und zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Gremien (Arbeitsgemeinschaften) geben, womit den veränderten Verhältnissen bei Unternehmen Rechnung getragen wird. Die Mitbestimmungsrechte sind etwa zur Gruppenarbeit, zur betrieblichen Bildung und zum betrieblichen Umweltschutz erweitert worden. Das Wahlverfahren wurde vor allem für Klein- und Mittelbetriebe vereinfacht. Dem dient auch die neue Wahlordnung, die rechtzeitig für die kommenden (regulären) Betriebsratswahlen im März-Mai 2002 für die Praxis in die Erläuterungen einbezogen wird. So können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den kommenden Wahlen gelassen entgegen sehen. Für Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeiter in Personalabteilungen und Betriebsräte.
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Das bringt das neue Betriebsverfassungsgesetz, Hannelore Brunhöber
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- 2002
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