Energierecht zwischen Umweltschutz und Wettbewerb
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Die Frage, wie ein sicherer, kostengünstiger und umweltfreundlicher Energieverbrauch sichergestellt werden kann, wenn die Atomenergie nicht mehr zur Verfügung steht und die Endlichkeit fossiler Energieträger zunehmend durch den Einsatz alternativer Energien kompensiert werden soll, hat zu Maßnahmen und Bestrebungen geführt, die das Energierecht tiefgreifend verändern und die Spannung zwischen Umweltschutz und Wettbewerb in diesem Bereich noch verschärfen. Infolge ihrer Neuartigkeit haben diese Maßnahmen und Bestrebungen weithin Experimentiercharakter. Jedenfalls sind ihre europarechtlichen, verfassungsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Implikationen alles andere als geklärt, auch wenn einzelne Elemente des energierechtlichen Ordnungsrahmens scheinbar auf vertrautes Terrain zurückführen, wie etwa die Emissionszertifikate, die schon früher andiskutiert worden sind oder abgabenähnliche Sonderbelastungen sowie Durchleitungsverweigerungsrechte der Energieversorgungsunternehmen. Einen Beitrag zur Klärung zu leisten war Aufgabe und Ziel des siebzehnten Trierer Kolloquiums, dessen Ergebnisse in dieser Veröffentlichung der Fachöffentlichkeit vorgelegt werden.