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Das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung gilt im Strafprozess als ein grundlegender Prinzip, dessen Beachtung für die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung unerlässlich ist. Der Gesetzgeber hat jedoch mehrfach Änderungen am Beweisantragsrecht vorgenommen, die allgemein als Einschränkung dieses Verbots angesehen werden und somit die Möglichkeiten des Gerichts erweitern, auf eine beantragte Beweiserhebung im Wege der vorweggenommenen Beweiswürdigung zu verzichten. Eine Analyse des Verbots zeigt jedoch, dass eine solche Erweiterung in wesentlich geringerem Umfang möglich ist, als oft angenommen, da es sich um einen eigenständigen, nur minimal einschränkbaren Grundsatz handelt. Durch eine präzise Bestimmung der Funktion des Beweisantizipationsverbots und des uneinheitlich verwendeten Begriffs der Beweisantizipation wird die Zulässigkeit aller Varianten einer Beweisantizipation untersucht. Dies ermöglicht es, die bisher unklaren Fragen zur inhaltlichen Struktur und den Grenzen des Verbots sowie seiner Reichweite innerhalb der Amtsaufklärungspflicht und des Beweisantragsrechts zu klären. Eine Analyse der Ablehnungsgründe des Beweisantragsrechts zeigt, ob diese den Anforderungen des Beweisantizipationsverbots entsprechen oder darüber hinausgehen. Im Bereich der Amtsaufklärungspflicht wird deutlich, dass das Verbot grundsätzlich umfassend gilt, jedoch unter engen, konkretisierten Voraussetzungen die negative Antizipation des B
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Das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung im Strafprozeß, Johanna Schulenburg
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