Die Beteiligung von Privatpersonen am WTO-Streitbeilegungsverfahren
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Im Zuge der Gründung der Welthandelsorganisation WTO wurde das alte machtpolitisch ausgestaltete Streitbeilegungsverfahren des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens GATT von 1947 durch ein verrechtlichtes System der Konfliktlösung abgelöst. Obwohl sich das neue Streitbeilegungsverfahren grundsätzlich bewährt hat, hat vor allem die schwache Beteiligung von Privatpersonen und Personengruppen deutliche Kritik hervorgerufen. Die vorliegende Untersuchung dient vor diesem Hintergrund der Begründung einiger Reformvorschläge für die zukünftige Beteiligung Privater am WTO-Verfahren. Dazu wird das geltende WTO-Recht sowie das US-amerikanische und europäische Außenhandelsrecht analysiert und im Zusammenhang mit Streitbeilegungsverfahren anderer internationaler Organisationen und völkerrechtlicher Abkommen eine allgemeine Systematik und Funktionslehre der Beteiligungsrechte Privater entwickelt.