Viertes Finanzmarktförderungsgesetz
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Das deutsche Bank- und Kapitalmarktrecht befindet sich im Umbruch. Am 1. Juli 2002 ist das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz in Kraft getreten. Damit wird das seit über 100 Jahren geltende Börsengesetz auf eine neue Grundlage gestellt. Ferner werden wichtige kapitalmarktrechtliche Vorschriften wie z. B. das WertpapierhandelsG, das KreditwesenG, das AuslandsinvestmentG und das VerkaufsprospektG geändert. Die Maßnahmen zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland sowie der Erhöhung und Steigerung seiner Transparenz kommen damit zu einem vorläufigen Abschluss. - Eine instruktive stellt die wesentlichen Grundlagen der Neuordnung dar. - Paragraphen-Synopsen weisen den Weg vom bisherigen Recht zum neuen und umgekehrt. - Beim neuen Börsengesetz wird bei jedem Paragraphen fast wie in einem amtlichen Kommentar die Begründung des Regierungsentwurfs wiedergegeben und mit den Materialien ergänzt, die es dazu gab: Begründung des Regierungsentwurfs, Stellungnahme des Bundesrates, Gegenäußerung der Bundesregierung, Empfehlungen des Finanzausschusses und Vorschläge des Vermittlungsausschusses. - In ähnlicher Weise werden die Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes und der anderen Gesetze dargestellt. Die Gesetzesdokumentation wendet sich in erster Linie an Unternehmensjuristen, Anlageberater, Rechtsabteilungen von Banken, Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Börsenaufsichtsbehörden.