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Denkmalgerechte Nutzung

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Die Nutzung denkmalgeschützter Objekte vor allem zu wirtschaftlichen, aber auch etwa zu kulturellen Zwecken, ist das wohl wichtigste Thema des Denkmalrechts. Walter Georg Leisner begründet dazu die These: Es gibt „denkmalgerechte“ Nutzbarkeit geschützter Gebäude und Anlagen. Sie ist diesen Objekten als solchen immanent, muß also bereits bei der begrifflichen Klärung ihrer Denkmalwürdigkeit geprüft werden, nicht erst bei der Zumutbarkeit der Unterschutzstellung. Dies entspricht bereits geltendem Denkmalrecht, dem Eigentumsverfassungs- und dem steuerlich relevanten Förderungsrecht und sollte sich in der Dogmatik des Rechts der Monumente allgemein durchsetzen. Diese Sicht orientiert sich am „lebenden Denkmal“, erleichtert zeitgemäße Umnutzung, vom Schloß bis zum Wohnhaus, ermöglicht der Praxis Flexibilität und erhöht damit die Akzeptanz des Denkmalschutzes. Als Referenzbereich dienen dem Autor Regelungen und Praxis Hamburgs. Sie zeigen Eigenarten einer „Handels- und Industriekultur“ wie auch kurze Wege des Verwaltens im Stadtstaat. Ausgezeichnet mit dem Immobilien-Forschungspreis 2002 der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., Wiesbaden.

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2002

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