Privater Rechtsschutz im Kartellrecht
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Ausgangspunkt der Arbeit sind die Pläne der Europäischen Kommission für eine Reform der Verordnung Nr. 17/62 (Kartellverordnung). Die Kommission setzt dabei im Interesse eines wirksameren Schutzes des Wettbewerbs unter anderem auf eine verstärkte Durchsetzung des EG-Kartellrechts durch Private mittels Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen. Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme des privaten Rechtsschutzes im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Kartellrecht untersucht der Autor, ob und auf welche Weise der private Rechtsschutz im deutschen und europäischen Kartellrecht verstärkt werden kann. Er prüft rechtsvergleichende und rechtsökonomische Erkenntnisse zum privaten Rechtsschutz im Kartellrecht und kommt zu dem Ergebnis, dass dieser durch die Übernahme einzelner Rechtsinstitute aus dem US-amerikanischen Kartellrecht (z. B. treble damages, class action) verstärkt werden sollte. Die Arbeit wendet sich an prozess- und kartellrechtlich interessierte Leser in Wissenschaft und Praxis.