Die Risikobewertung bei der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen
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Siegmar Pohl vergleicht Recht und Praxis beim Umgang mit technischen Risiken in den USA und in Deutschland am Beispiel von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen. Kern der Entscheidung über die Freisetzung eines veränderten Organismus ist die naturwissenschaftliche Analyse des Risikos einerseits und die normative Bewertung des so festgestellten Risikos andererseits. Dabei ergeben sich erhebliche Unterschiede aus der Rechtskultur, der Verfassung, den Kompetenzen des Gesetzgebers, den Instrumenten der Verwaltung, der Beteiligung von Öffentlichkeit, Privatpersonen und Experten und bei der gerichtlichen Kontrolle der Freisetzungsentscheidung. Das deutsche Risikovorsorgerecht mußte vor der Ungewissheit des Ausmaßes gentechnischer Risiken, die nicht quantifizierbar sind, kapitulieren. In den USA erreichen die EPA und andere Behörden demokratisch legitimierte Entscheidungen hauptsächlich durch Standards über das Verfahren, das bei der Entscheidungsfindung einzuhalten ist, und durch aus deutscher Sicht unvertretbare Kosten-Nutzen-Analysen. An Fallbeispielen wird jedoch gezeigt, daß sich die praktischen Ergebnisse der Freisetzungsentscheidungen in beiden Ländern trotz der Flexibilität der common law-Methodik im Gegensatz zur technokratischen Stringenz nur wenig unterscheiden. Eine Erklärung bietet der in dieser Arbeit angestellte und insoweit einmalige Makrovergleich der Rechtssysteme, der im rechtlichen, ökonomischen und ethischen Kontext funktionale Äquivalente identifiziert.