Die Gläubigeranfechtung nach klassischem römischen Recht
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Grevesmühls Untersuchung bietet grundlegend neue Erkenntnisse zur Gläubigeranfechtung im klassischen Rom, deren Prinzipien sich bis in heute gültiges Recht auswirken. Götz Grevesmühl untersucht mit der Gläubigeranfechtung ein klassisches und zugleich eines der schwierigsten und umstrittensten Themen des römischen Privatrechts. Er liefert einen grundlegenden Neuentwurf der Dogmengeschichte des Instituts und hat in nahezu allen Fragen zu grundsätzlich neuen Ergebnissen geführt. Grevesmühl untersucht ausführlich das vorklassische und das klassische Recht, den Tatbestand der Gläubigerbenachteiligung, die Haftung und die Rechtsfolgen der Gläubigeranfechtung. Kernstück der Arbeit ist die Rehabilitierung der überlieferten Anfechtungsrechtsbehelfe, der »in integrum restitutio«, des »interdictum fraudatorium« und der Klage, die schon in klassischer Zeit sogenannte »actio Pauliana«. Die »in integrum restitutio« und das Interdikt stammen aus dem von der Stoa inspirierten Recht der Vorklassiker, und die »actio Pauliana« ist eine Schöpfung der frühklassischen Jurisprudenz in der Tradition des Servius Sulpicius Rufus, welche die Jurisprudenz der »veteres« ablöste. Die aus der Hochklassik stammenden Quellen kennen, wie in vielen anderen Fällen, eine Dublette aus klassischem und wieder zugelassenem vorklassischem Recht. Die zahlreichen weiteren Klassikerkontroversen rühren zumeist aus dem Konflikt zwischen dem wertgeleiteten Denken der Vorklassiker und der streng begrifflichen Jurisprudenz der Klassiker her. Das Buch wendet sich nicht nur an Fachleute für römisches Recht. Auch rechtshistorisch interessierte Juristen werden anerkennend feststellen, wie viele Probleme des heutigen Anfechtungsrechts bereits seit über 2000 Jahren die Fachwelt beschäftigen.