Kausalität und Nachteil
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Die Arbeit befasst sich mit Grundfragen der Erfolgszurechnung im Zivil- und Strafrecht. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die Aufdeckung eines der wohl spektakulärsten Irrtümer der modernen Rechtswissenschaft: Der Annahme, die Kausalformel der sogenannten „conditio sine qua non“ umschreibe den logischen Zusammenhang der notwendigen Bedingung. Hierauf aufbauend unternimmt es der Verfasser, die zutreffende Beschreibung dieses Zusammenhangs im Hinblick auf voneinander abhängige Ereignisse und damit den von der Äquivalenztheorie in Wahrheit geforderten Kausalbegriff zu entwickeln und im einzelnen darzustellen - in kritischer Auseinandersetzung auch mit der im Strafrecht überwiegend verwendeten Kausalformel von der „gesetzmäßigen Bedingung“. Dies eröffnet einen neuen Zugang zum System der Erfolgszurechnung und führt mit dem Erfordernis des Nachteils zur Einführung einer weiteren, gesondert zu prüfenden Zurechnungsvoraussetzung einer jeden Erfolgshaftung. Behandelt werden: - das Verhältnis von Kausalität und Determination; - das Problem der psychisch vermittelten Kausalität; - die Kausalität der Unterlassung; - die Bedeutung von Rechtfertigungsgründen bei der Erfolgszurechnung; - die Zurechnungsbegründung beim Bereitstehen sog. „Ersatzursachen“. Für Rechtswissenschaftler, Rechtsphilosophen.