Neutralität und Leistungsfähigkeit
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Das geltende deutsche Ertragsteuerrecht differenziert bei der Besteuerung von Unternehmen nach deren Rechtsform. Während das Anrechnungsverfahren die verschiedenen Rechtsformen von seiner Idee her steuerlich gleich hoch belastet hat, wurde der Grundgedanke der Rechtsformneutralität durch die Unternehmenssteuerreform 2001 weitgehend aufgegeben. Daneben haben sich Belastungsunterschiede aufgrund unterschiedlicher Finanzierungs-, Gewinnverwendungs- und Standortentscheidungen verschärft. Die Untersuchung setzt sich mit dieser Problematik zunächst im Rahmen eines multidisziplinären Vergleichs zwischen dem Grundsatz der Entscheidungsneutralität und dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auseinander. Sodann wird die Unternehmensbesteuerung nach dem StSenkG anhand dieses Vergleichs auf ihre Verfassungs- und Europarechtskonformität überprüft.