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Die Nutzung der Straßen zu anderen Zwecken als denen des Verkehrs nimmt stetig zu und wirft Rechtsfragen auf, deren Beantwortung der Arbeitsausschuss „Straßenrecht“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen auf seinem Forschungsseminar am 24. und 25. September 2001 an der Universität des Saarlandes teilweise unternommen hat. Die in diesem Band vorgelegten vier Referate des Seminars betreffen zum einen rechtliche Aspekte der Benutzung von Straßen für die Verlegung von Telekommunikationsleitungen, zum anderen Probleme der Außenwerbung und sonstiger Hinweise an Straßen. In ihrem Beitrag über „Rechtsfragen der Straßennutzung durch Versorgungsleitungen und Telekommunikationslinien“ setzt sich Silke U. BAUMGÄRTNER mit den für die Nutzung von Straßen durch Leitungen im Straßengrund bestehenden gesetzlichen Regelungen auseinander, die auf der Ebene des Bundes und in den meisten Bundesländern uneinheitlich - einerseits öffentlich-rechtliche Sondernutzung, andererseits privatrechtlicher Sondergebrauch - erfolgt sind. Insbesondere angesichts neuerer technischer Entwicklungen (wie der sog. „Powerline Communication“) legt sie dar, dass die Statuierung unterschiedlicher Rechtsregime verfehlt ist, und plädiert für eine einheitliche öffentlich-rechtliche Ausgestaltung, weil sie am ehesten geeignet erscheint, das gemeinwohlorientierte Nutzungskonzept für die jeweilige Straße zu realisieren, ohne die über den Gemeingebrauch hinausgehenden Nutzungsinteressen vernachlässigen zu müssen. In seinem Referat über die „Aktuelle Entwicklung der Folgekostenproblematik“ behandelt Michael RONELLENFITSCH den Nutzungskonflikt von Telekommunikationslinien und Verkehrswegen, der bei deren Änderung und den sich daraus ergebenden Pflichten zur Kostenträgung entsteht. Eingehend erörtert er die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und gelangt zu dem Ergebnis, sie diene dem Interessenausgleich zwischen Unterhaltungspflichtigen und Nutzungsberechtigten von Verkehrswegen. Jürgen KERN geht in seinem Beitrag „Werbung und sonstige Hinweise an Straßen“ davon aus, dass vielfach der Wunsch geäußert wird, die öffentlichen Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage in verstärktem Maße für Werbezwecke zu nutzen, etwa durch Anbringen nichtamtlicher Hinweiszeichen oder Hinweise auf in der Ortslage befindliche Einrichtungen, durch Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, auf Rastanlagen oder an Lärmschutzwänden. In Übereinstimmung mit der bestehenden Rechtslage vertritt er die Auffassung, dass bei allen Überlegungen, die Zulassung von Werbung als neue Einnahmequelle zu Gunsten der öffentlichen Haushalte zu nutzen, die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nach wie vor im Vordergrund stehen müssen. In dem abschließenden Beitrag „Straßenführung und Beschilderung der “Deutschen Weinstraße„ erläutert Jutta SCHMIDT die Entstehung der “Deutschen Weinstraße", die rechtlichen Grundlagen für die Verwendung eines besonderen Hinweiszeichens und die - aus Gründen der Fremdenverkehrswerbung aufgetretenen -Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Weinorten in der Pfalz über den Verlauf der Straße, die bisher nicht beigelegt sind.
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Nichtverkehrliche Straßennutzung, Klaus Grupp
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- 2002
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