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Die kommunalen Gebietskörperschaften bedienen sich zur Erfüllung der ihnen obliegenden öffentlichen Aufgaben vielfach der Organisationsformen des Privatrechts. Der Begriff kommunaler Konzern beschreibt diesen rechtstatsächlichen Befund sehr treffend. Damit begeben sich Städte und Gemeinden in einen Rechtsraum, in dem sich die Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechts und das Zivilrecht überlagern. Deutlich wird dies bei der Frage, ob die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Konzernhaftung auf das Verhältnis von kommunalen Eigengesellschaften und Gemeinden anzuwenden sind. Diese «Flucht in das Privatrecht», die viele Städte und Gemeinden vor dem Hintergrund buchstäblich leerer Kassen angetreten haben, kann im Einzelfall zu schwerwiegenden Haftungsfolgen für die kommunalen Gebietskörperschaften führen.
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Die Haftung im gemeindlichen Konzern, Carsten Schulte
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- 2003
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