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Der rechtliche Schutz von Datenbanken unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Europäischen Gemeinschaft

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Im März 1996 wurde die europäische Datenbankrichtlinie verabschiedet. Das eigentlich Neue und Innovative dieser Richtlinie bildet das sui generis-Recht, das dem Datenbankhersteller unter gewissen Umständen erlaubt, die Entnahme bzw. Weiterverwendung des Inhalts der Datenbank zu untersagen. Die Datenbankrichtlinie hat von Anfang an zu heftigen Diskussionen geführt. Neben dem sui generis-Recht ist vor Allem das Reziprozitätsfordernis für Drittstaaten Gegenstand der Kritik. Die vorliegende Dissertation befasst sich zunächst ausführlich mit dem Inhalt und der Auslegung der Datenbankrichtlinie. In einem weiteren Teil wird die von der Datenbankrichtlinie ausgelöste internationale Entwicklung im Rahmen der WIPO und entsprechend ihrer Bedeutung auch die Rechtslage der USA beleuchtet. In einem letzten Teil stellt die Autorin den Rechtsschutz von Datenbanken nach schweizerischem Recht dar und untersucht mit Blick auf die europäischen und internationalrechtlichen Vorgaben, ob im Rahmen der URG-Revision ein Handlungsbedarf besteht.

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2003, paperback

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