Wirtschaftliches Eigentum an Kapitalgesellschaftsanteilen
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Das Thema der Arbeit von Mayer - „Wirtschaftliches Eigentum an Kapitalgesellschaftsanteilen“ - betrifft einen Bereich, mit dem sich die anwaltliche Beratungspraxis immer wieder auseinanderzusetzen hat. Im Mittelpunkt stehen dabei die Fragen, wem solche Anteile für Zwecke der Besteuerung zuzurechnen sind und zu welchem Zeitpunkt ein Wechsel der Zurechnung zwischen zwei Steuersubjekten stattfindet. Jüngerer Anlass für eine intensive Auseinandersetzung mit dem Problem der Zurechnung von Kapitalgesellschaftsanteilen sind Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuer im Zuge der Unternehmenssteuerreform. Hiernach sind Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften gern. § 8b Abs. 2 KStG steuerbefreit. Seit Mitte des Jahres 2000 stand fest, dass diese Steuerbefreiung grundsätzlich mit Wirkung zum 1. Januar 2002 in Kraft treten würde. Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen, die bereits im Jahr 2000 feste Absichten hatten, Anteile an Kapitalgesellschaften zu verkaufen, wollten den für das Jahr 2002 in Aussicht gestellten Steuervorteil selbstverständlich „mitnehmen“. Infolgedessen waren die Berater gefragt, Transaktionsgestaltungen zu entwickeln, durch die der Käufer wirtschaftlich an den Kauf der Anteile gebunden wurde, ohne dass jedoch eine Gewinnrealisierung vor dem 1. Januar 2002 stattfand. Mit Blick auf praxisrelevante Fallgestaltungen des Ertragsteuerrechts will die Arbeit von Mayer einen Beitrag dazu leisten, den Begriff des wirtschaftlichen Eigentums am Beispiel von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu präzisieren. Dabei ist es ihm ein Anliegen, Seeliger als eigentlichen Schöpfer der heute in § 39 AO verankerten Definition des wirtschaftlichen Eigentums in Erinnerung zu bringen. Es ist sein Verdienst nachgewiesen zu haben, dass eine inhaltliche Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht anhand einer positiven Herrschaftsmacht, sondern allein auf der Grundlage negativer Ausschlussbefugnisse zu einem tragfähigen Konzept führt. Daher orientiert sich auch die allgemeine Umschreibung einer vom rechtlichen Eigentum abweichenden Zurechnung in § 39 Abs. 2 Nr. I AO daran, ob der Nichteigentümer den Berechtigten von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann. Es wird zu zeigen sein, dass diese Definition zusammen mit einer genauen Betrachtung des jeweiligen Zurechnungsobjekts eine tragfähige Grundlage für eine hinreichend präzise Zurechnungsentscheidung im Steuerrecht darstellt. Da die Mehrzahl der Steuerpflichtigen, die von der von Mayer aufgeworfenen Fragestellung betroffen sind, ihre einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte durch Aufstellung einer Steuerbilanz ermitteln, wird in seiner Arbeit ausgehend von dem in § 5 Abs. I EStG verankerten Maßgeblichkeitsgrundsatz das Verhältnis zwischen handels- und steuerrechtlicher Zurechnung grundlegend geklärt. Die gewonnen Ergebnisse werden sodann an praxisrelevanten Fallgestaltungen erprobt. Hierzu gehören neben verschiedenen Transaktionsmodellen, die im Hinblick auf die Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG entwickelt wurden, insbesondere auch die in Bankenkreisen nach wie vor beliebten Wertpapierpensionsgeschäfte. Deren steuerliche Erfassung unter Berücksichtigung des § 340b HGB als handelsrechtliche Spezialvorschrift ist bisher nicht abschließend geklärt worden. Hier versucht Mayer, eine der Systematik der Rechtsordnung gerecht werdende Lösung zu finden.