Die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes im Licht der europäischen Integration
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Vier Verfassungsprinzipien gelten als legitimierende Stützen des deutschen Staats: Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit, parlamentarische Demokratie und Bundesstaatlichkeit. Aus politikwissenschaftlicher Sicht werden die Voraussetzungen und Bedingungen erarbeitet, unter denen die genannten Verfassungsprinzipien stehen: Theo Stammen (Augsburg) markiert die liberale Struktur des Rechtsstaats und warnt sowohl vor der Atrophie des Staatlichen wie vor dem Sicherheitsstaat. Thomas Leuerer (Würzburg) analysiert das Problem der Entparlamentarisierung im Prozess der europäischen Integration. Tilman Mayer (Bonn) zeigt, wie die aktuelle Krise des Sozialstaats durch eine Politik aus dem Geiste Ludwig Erhards bereinigt werden kann. Paul-Ludwig Weinacht (Würzburg) versteht den Bundesstaat als deutsches Staatskonzept, das durch Flexibilisierung europatauglich werden kann (Föderalisierungen). Die Situation an Schulen berücksichtigt Thomas Goll in seinem Schlussbeitrag: zur unterrichtlichen Behandlung der vorstehend behandelten Verfassungsprinzipien bedürfe es einer »modernen Institutionenkunde«.