Der vernünftige Mensch im Strafrecht
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Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit zur Theorie des Strafrechts ist die Frage, ob das Strafrecht seine Konzeptionen von Vernunft tatsächlich in der Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit entwickelt und dem Individuum nicht etwa utopische Vorstellungen aufzwingt. Im Zentrum steht eine umfassende Darstellung unterschiedlicher Handlungstheorien aus dem Bereich der Rechtswissenschaften sowie aus den Bereichen der Soziologie, der Wissenschaftsphilosophie und der Ökonomie. Ziel der interdisziplinären Darstellung ist die Erarbeitung von Rationalitätskriterien, die eine Beantwortung dieser Frage im Strafrecht durch einen Vergleich ermöglichen. Besondere Beachtung finden dabei neueste neurobiologische Erkenntnisse, die unbewusste und bewusste mentale Zustände unterscheidet.