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Recht und Justizhoheit

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Die Frage nach einer gemeinsamen europäischen Verfassungstradition der Garantie des gesetzlichen Richters wird mit einem historischen Vergleich ihrer Entwicklungen in der Kanonistik, in Frankreich, in England und in Deutschland untersucht. Im Zusammenhang mit dem päpstlichen Herrschaftsaufbau durch Rechtsprechung erarbeitet die Kanonistik die Nichtigkeitsfolge für das Urteil eines unzuständigen Richters. Der im Frankreich des 16. Jahrhunderts aufkommende Konflikt zwischen monarchischem Zentralismus und ständischen Selbstverwaltungsrechten prägt den für die französischen Garantien grundlegenden Gegensatz zwischen Justizamt und Auftrag, der auch noch nach 1789 die Entwicklung prägt. Gegen den Stuart-Absolutismus des 17. Jahrhunderts formulieren die englischen common law-Juristen den Vorrang des Rechts vor der monarchischen Prärogative, den die Bill of Rights 1689 zusammen mit der Parlamentssouveränität durchsetzt. Der Primat der Gesetzgebung für den Ausbau der deutschen Territorialstaaten führt ab 1750 zu aufgeklärt absolutistischen Selbstverpflichtungen der Landesherren auf den vernunftbestimmten Normzweck, in deren Tradition auch noch die frühkonstitutionellen Garantien stehen. Erst unter der Justizwillkür der Restauration interpretiert das liberale Schrifttum die vorhandenen konstitutionellen Garantien im Sinne eines gerichtsverfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts. Die rechtshistorischen Ergebnisse einer gemeinsamen Verfassungstradition gegen Ausnahmegerichte werden in den Darstellungen zum aktuellen nationalen und europäischen Recht bestätigt.

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2003, paperback

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