Vorschläge zur Ausgestaltung des Schuldbriefes als papierloses Registerpfand
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Täglich müssen Hunderte von Schuldbriefen mit der Post zwischen Banken, Notaren und Grundbuchämtern hin und her geschoben werden. Dieser Papiertransfer entspricht nicht mehr den heutigen Vorstellungen eines reibungslosen und auf Sicherheit bedachten Rechtsverkehrs. Im Rahmen der laufenden Teilrevision des Immobiliarsachenrechts ist daher die Einführung eines Register-Schuldbriefes geplant. Die vorliegende Abhandlung, die auf einem Gutachten der Autoren im Auftrag des Bundesamtes für Justiz basiert, analysiert neben den damit verbundenen dogmatischen Problemen auch allgemeine Fragen des Schuldbriefrechts, wie sie sich aufgrund der heutigen Rechtswirklichkeit präsentieren. Teil 1 der Abhandlung enthält Ausführungen zu den wesentlichen Merkmalen des Schuldbriefes und seinen wirtschaftlichen und rechtlichen Vorteilen, zur Verwendung des Schuldbriefes in der Bankpraxis, zum internationalen Umfeld sowie den Grundsatzentscheidungen bei der Einführung eines Register-Schuldbriefes. Im Zentrum der Arbeit steht der im zweiten Teil enthaltene ausformulierte und mit detaillierten Erläuterungen versehene Vorschlag für eine Einführung eines Register-Schuldbriefes neben dem bestehenden Papier-Schuldbrief.