Zur mißbräuchlichen Wahrnehmung der aktienrechtlichen Anfechtungsbefugnis
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Schwerpunkt der zu völlig neuen Ergebnissen führenden Untersuchung ist die Behandlung der – vielfach vernachlässigten oder mit Nachweisproblemen vermengten – Frage, wann die Wahrnehmung der aktienrechtlichen Anfechtungsbefugnis überhaupt als mißbräuchlich zu qualifizieren ist, wobei zunächst die in Betracht kommenden Fallgruppen unzulässiger Rechtsausübung zusammengestellt und diese sodann auf das Widerspruchs- und Anfechtungsrecht des Aktionärs bezogen werden. Im Anschluß daran wird untersucht, wie ein Mißbrauch nachgewiesen werden kann und welche Abwehrmöglichkeiten der Verwaltung zur Seite stehen. Den Abschluß bildet die Behandlung weiterer Einzelfragen (straf- und haftungsrechtliche Implikationen, Prozessuales, legislatorischer Handlungsbedarf).