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Die Begrenzung der Anwendung des Deliktsstatus durch die lex fori
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Unter der Dominanz der Tatortregel ist es kaum möglich, ein befriedigendes Deliktsstatut zu bilden. Um das durch die Unzulänglichkeit des Deliktsstatuts entstehende unertragbare Ergebnis zu korrigieren, ist es unvermeidbar, einen Eingriff des ordre public des Forumstaats in gewissem Maße zuzulassen. Aber ein allgemeiner Vorbehalt des ordre public kann das Problem wegen seiner positiven Funktion oder strengen Bedingungen nicht einfach lösen. Daher ist es wohl ein akzeptabler Weg, beim internationalen Deliktsrecht neben dem unbefriedigenden Deliktsstatut eine spezielle Vorbehaltsklausel einzusetzen.
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2003, paperback
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