Raumplanung zum Außenbereich
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In den neueren bauplanungsrechtlichen Regelungen zum Außenbereich sind für die Raumplanung Möglichkeiten zu einer schon verbindlichen Gebiets- bzw. Standortsteuerung von Außenbereichsvorhaben geschaffen worden. Sie haben vor allem für die Standortsteuerung von Windenergieanlagen eine aktuelle praktische Bedeutung. Neben der Flächennutzungsplanung ist hauptsächlich der Regionalplanung eine Aufgabe und Befugnis zugewachsen, von deren Wahrnehmung das Bild unserer Landschaften wesentlich mitgeprägt werden kann. Das Raumplanungsrecht hat auf diese Weise eine grundlegende Fortentwicklung erfahren. Die plankonzeptionellen Anforderungen und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten scheinen allerdings in der raumplanerischen Praxis und in der betroffenen Rechtspraxis noch nicht allenthalben „angekommen“ zu sein. Aus gegebenem Anlaß wurden zentrale Fragen vor allem des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts aufgegriffen. Es handelt sich um die Befugnis zu negativen Raumplanungen, um die Gestaltungsbegrenzung der Raumordnungsplanung für „raumbedeutsame“ Nutzungen, Funktionen, Vorhaben und Maßnahmen, um die Unterscheidung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, um die rechtliche Eigenschaft und Wirkung der raumordnungsrechtlichen Gebiets-Kategorien von Vorrang-, Vorbehalts- und Eigennutzungsgebieten, um den verwaltungsinternen oder bereits außenwirksamen Rechtscharakter verbindlicher Raumplanungen zum Außenbereich sowie um deren Rechtswirkung als „Eigentumseingriff“.