Finanzaufsicht im Versicherungswesen
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In seinem Vortrag, den er am 12. Mai 2003 auf Einladung der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen hielt, beleuchtete der ehemalige Präsident des BAV die Struktur des deutschen Aufsichtsrechts für den Bereich der Finanzaufsicht über Versicherungsunternehmen; er analysiert die derzeitige Finanzaufsicht und gibt einen Ausblick auf mögliche künftige Entwicklungen. Sein Fazit: Der Gesetzgeber hat die Ziele für die Finanzaufsicht schon vor über 100 Jahren klar definiert. Die Aufsichtsmittel (Informations- und Eingriffsmittel) sind im Prinzip ausreichend. Auch ein gutes gesetzliches Netzwerk für die Finanzaufsicht kann allerdings nicht die erwünschte und erforderliche Wirkung entfalten, wenn die Aufsichtsbehörde mangels operationeller Unabhängigkeit und mangels personeller Ressourcen davon nicht oder nur unzureichend Gebrauch machen kann. Auch in Deutschland müssen insofern die elementaren Grundsätze der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher (Insurance Core Principle der International Association of Insurance Supervisors) beachtet werden.