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Die Änderung von Arbeitsbedingungen kraft Direktionsrecht oder im Wege vorab konsentierter Änderungsverträge

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Das Thema der Arbeit betrifft das Direktionsrecht, das entscheidende Definitionsmerkmal des Arbeitsverhältnisses. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei das sogenannte erweiterte Direktionsrecht. Die Grenzen des Direktionsrechts bestimmen sich nach dem Arbeitsvertrag. Rechtsprechung und Literatur versuchen aber, dem Arbeitgeber zu ermöglichen, diese Grenzen zu überschreiten, indem sie die vertragliche Schaffung eines „erweiterten“ Direktionsrechts anerkennen. Diese Konstruktion findet in der arbeitsrechtlichen Praxis zunehmend Anwendung. Der erste Teil der Arbeit befaßt sich mit den Grundlagen des allgemeinen Direktionsrechts, insbesondere mit der dogmatischen Einordnung dieses Rechts und der Klärung seiner Rechtsgrundlage. Im zweiten Teil werden zunächst die Aussagen in Literatur und Rechtsprechung zum erweiterten Direktionsrecht dargestellt und einer grundsätzlichen Kritik unterworfen. Daran anschließend wird der Grundgedanke entwickelt, daß es sich bei der Änderung von Arbeitsbedingungen im Wege des sogenannten erweiterten Weisungsrechts um einen zweiaktigen Vorgang handelt, bestehend aus einer Vertragsänderung und erst nachfolgend aus der Ausfüllung des neugeschaffenen arbeitsvertragliche Rahmens durch Weisungen. Die einzelvertragliche „Erweiterung“ des Direktionsrechts wird als vorab gegebenes Einverständnis des Arbeitnehmers zu späteren Änderungen des Arbeitsvertrages eingeordnet. Auf dieser Grundlage ist es dem Arbeitgeber möglich, äußerlich einseitig durch Erklärung mit der vorab gegebenen Zustimmung des Arbeitnehmers den Arbeitsvertrag zu ändern und Arbeitsbedingungen außerhalb des ursprünglichen Vertragsrahmens „zuzuweisen“. Es folgt eine ausführliche Durchsicht und Erörterung möglicher Fallkonstellationen, in denen ein „erweitertes“ Weisungsrecht zum Tragen kommt. Im 3. Teil wird der Frage nachgegangen, inwiefern Arbeitsverträge, die eine antizipierte Zustimmung des Arbeitnehmers zu späteren Vertragsänderungen - oftmals eine Art Blanketterklärung - enthalten, einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Die Maßstäbe der Inhaltskontrolle der Vereinbarung von Abänderungsklauseln werden ebenso dargestellt wie die Kontrollmöglichkeiten der Ausübung der vorbehaltenen Änderungsbefugnisse. Zusammenfassend gesehen bietet die Arbeit eine gründliche Erörterung der Problematik des erweiterten Weisungsrechts und verarbeitet Literatur und Rechtsprechung sorgfältig. Begrüßenswert ist insbesondere, daß die gesamten Fallkonstellationen, in denen das Direktionsrecht zum Tragen kommt, auf die Erweiterung des Direktionsrechts hin durchgeprüft werden. Der schwankende Boden der Konstruktion des erweiterten Weisungsrechts wird durch eine feste Grundlage ersetzt. Dabei bietet die Arbeit sowohl eine sorgfältige begrifflich-dogmatische Klärung der eingeräumten vertraglichen Befugnisse als auch eine Diskussion der Rechtsfolgen.

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2003

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