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Richard Puza wurde am 17. August 1943 in Klagenfurt geboren. Nach seinem Jurastudium in Graz promovierte er 1965 zum Dr. iur. und arbeitete mehrere Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei. 1972 habilitierte er sich mit einer Arbeit über «Rechtskraft und fehlerhaftes Urteil in den Decisionen der Römischen Rota» und wurde Universitätsdozent in Graz. Von 1978 bis 1980 vertrat er den Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Universität Tübingen, bevor er 1980 auf diesen Lehrstuhl berufen wurde, den er bis heute innehat. Neben seiner Professur ist er Herausgeber der Internetzeitschrift «NomoK@non» und Mitglied im Redaktions-Komitee der «Revue de droit canonique». Seit 1989 organisiert er jährlich internationale Fachtagungen zum Kirchenrecht in Zusammenarbeit mit der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Puza ist in vielen Gremien aktiv, unter anderem als Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat der Diözese Rottenburg-Stuttgart und als Mitglied der «Kommission sexueller Missbrauch durch Geistliche». Er war 1987 Adiutor Secretarii Specialis der Römischen Bischofssynode. Als gefragter kanonistischer Gutachter auf verschiedenen Ebenen hat er eine Vielzahl an Publikationen verfasst und ein beliebtes Lehrbuch zum Kirchenrecht geschrieben, das Theorie und Praxis gekonnt miteinander verknüpft.
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Flexibilitas iuris canonici, Andreas G. Weiß
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