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Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

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„Von der Bundesanstalt für Arbeit wurde am 18. November 2002 in Berlin eine Fachtagung “Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor„ mit Vertretern aus Praxis, Wissenschaft und Politik durchgeführt. In der wissenschaftlichen und politischen Öffentlichkeit wird über die Sinnhaftigkeit einer dauerhaften Förderung des Niedriglohnsektors kontrovers diskutiert. Ziel war deshalb, Argumente aus Politik und Wissenschaft sowie Erfahrungen der Praxis aus Modellversuchen auszutauschen, ob und inwieweit die Subventionierung niedriger Einkommen für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose neue Wege in Beschäftigung eröffnet. Im Einführungsreferat “Arbeit muss sich lohnen„ wird ein neuer Ansatz zur Beschäftigungsförderung im Niedriglohnbereich zur Diskussion gestellt, nämlich die Geringfügigkeitsschwelle als einen Grundfreibetrag zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auszugestalten. Die Einnahmeausfälle der Sozialversicherung sollten dann durch eine Mehrwertsteuererhöhung ausgeglichen werden. Im ersten Themenblock werden volkswirtschaftliche Befunde diskutiert. Es wird versucht, die möglichen Beschäftigungspotenziale im Niedriglohnsektor zu identifizieren. Zu deren Erschließung wird das “Workfare-System„ als möglicher Weg vorgestellt. Ausgehend von einer Diagnose der Arbeitsmarktprobleme und einer Analyse bisheriger Ansätze zum Ausbau der Niedriglohnbeschäftigung wird in einem anderen Beitrag eine flächendeckende Subventionierung als fiskalpolitisch, ordnungspolitisch und ökonomisch nicht vertretbar abgelehnt. Vielmehr wird ein Mix aus unterschiedlichen Ansätzen vorgeschlagen bis hin zu einem Umbau des Steuer- und Transfersystems. In Statements aus Sicht des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände werden gegensätzliche Auffassungen zu einigen Lösungsansätzen erkennbar. Der zweite Themenblock befasst sich mit Ergebnissen und Erkenntnissen aus Modellversuchen. Aus einer Bewertung bisher in Deutschland erprobter Kombilohn-Modelle wird gefolgert, dass noch kein empirischer Beleg erbracht werden konnte, dass ein Kombilohn zu einem nennenswerten Aufbau von Beschäftigung führt. Die Ergebnisse der Evaluation des “Einstiegsgeldes„ in Baden-Württemberg und des “Hessischen Kombilohnes„ mit einem Kontrollgruppendesign weisen nach, dass die Teilnehmer größere Chancen für eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt haben. Derartige Lösungen können jedoch nur ein Baustein für eine beschäftigungsfreundliche Arbeitsmarktpolitik sein, die hohe Arbeitslosigkeit bei Geringqualifizierten insgesamt nicht beseitigen. Die Erfahrungsberichte zum “Mainzer Modell„, zum “Hamburger Modell„ und zum “PLUSLohn Duisburg„ lassen auf der Bruttoebene erkennen, dass eine eindeutige Zielgruppenfokussierung verbunden mit großem Engagement bei der Umsetzung Erfolg versprechend sind, große Beschäftigungseffekte aber nicht erwartet werden dürfen. In den Fazits aus Sicht der Politik und der Wissenschaft wird der Versuch unternommen, aus den Vorträgen und der Diskussion Gemeinsamkeiten in den Standpunkten und weiterhin bestehende Divergenzen aufzuzeigen sowie Handlungsempfehlungen abzuleiten.“ (Autorenreferat, IAB-Doku)

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2003

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