Bilanzpolitik im Einzelabschluss nach HGB und IAS, IFRS im Vergleich
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Die internationalen Bemühungen um eine Harmonisierung der Rechnungslegung berühren immer mehr auch die deutsche Rechnungslegung. Ab 2005 ist die Anwendung der IFRS für börsennotierte Konzerne Pflicht und für den Einzelabschluss kommt sie zumindest zu Informationszwecken in Betracht. Dem Einzelabschluss nach deutschem Bilanzrecht kommen vor allem die Funktionen der Bemessung von Ausschüttungen und Steuern zu. Ob auch der investorenorientierte IFRS-Abschluss dafür geeignet ist, wird derzeit viel diskutiert. Die Rechnungslegungssysteme folgen unterschiedlichen Philosophien. Das HGB stellt Kapitalerhaltung und Gläubigerschutz in den Vordergrund, was sich in der starken Betonung des Vorsichtsprinzips niederschlägt. Die IFRS dagegen orientieren sich vorrangig an den Informationsbedürfnissen der Investoren. Der periodengerechten Gewinnermittlung kommt eine dominante Bedeutung zu, während das Vorsichtsprinzip nachgeordnet ist. Allein aus den unterschiedlichen Grundphilosophien der Rechnungslegungssysteme sind auch für die Möglichkeiten der Bilanzpolitik Unterschiede zu erwarten sind. Das HGB bietet eine große Zahl von Gestaltungsspielräumen durch Wahlrechte und Ermessensspielräume. Sie erlauben zu einem großen Teil die Bildung stiller Reserven und sind wegen der umgekehrten Maßgeblichkeit auch steuerlich motiviert. Der IASB betont seine Bestrebungen für eine Reduzierung der Wahlrechte in IFRS-Abschlüssen und erweitert Offenlegungspflichten. Trotzdem wird von einer „verdeckten“ und neuen „gefährlicheren“ Form der Bilanzpolitik im Zuge der internationalen Bilanzierung gesprochen, die aus Sachverhaltsgestaltungen, Ermessensspielräumen, Wahlrechten und unbestimmten Rechtsbegriffen resultiert und sich dem Bilanzleser weitgehend entzieht. Doch worin genau bestehen die Unterschiede und Gefahren im Vergleich zum deutschen HGB? Die Aufgabe dieser Untersuchung ist die Gegenüberstellung der bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten nach HGB und IFRS und das Aufzeigen von damit verbundenen Gestaltungsspielräumen, aber auch Gefahren.