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Die Bistümer in Deutschland haben im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirche ein eigenes Arbeitsrecht entwickelt. Die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“, die „Mitarbeitervertretungsordnung“, die „kirchliche Arbeitsgerichtsordnung“ und die Ordnungen des Dritten Weges verkörpern das Leitbild der christlichen Dienstgemeinschaft. Die praktische Bewährung des kirchlichen Arbeitsrechts ist angesichts der Herausforderungen, vor denen die Bistümer mit ihren personalintensiven Diensten stehen, bemerkenswert und ein Verdienst der kirchlichen Arbeitsrechtler, Personalverantwortlichen und Mitarbeitervertreter. Anlässlich des bevorstehenden Ruhestands von Herrn Werner Heer und als Ausdruck des Respekts vor seinem Wirken wurde diese Broschüre von Wegbegleitern verfasst. Sie dokumentiert die Arbeit der arbeitsrechtlichen Kommissionen und stellt Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht und Personalwesen vor, die Werner Heer maßgeblich mitgestaltet hat. Die Beiträge sind aus einem historischen Blickwinkel verfasst und berücksichtigen Heers Anliegen, wichtige Entwicklungen in der Praxis des kirchlichen Arbeitsrechts für zukünftige Generationen festzuhalten. Die Aufsätze sind als Dokumentationen aus der Praxis der Personalarbeit in den deutschen Bistümern gedacht und erheben keinen wissenschaftlichen Anspruch. 22 Autoren liefern informative Beiträge.
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Aus der Praxis des Arbeitsrechts und Personalwesens in den deutschen Bistümern, Dominikus Schwaderlapp
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- 2006
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- (Paperback)
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