Die neue gesetzliche Unfallversicherung
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Mit dem UVMG müssen die Arbeitgeber ab dem 01.01.2009 in ihren monatlichen Entgeltabrechnungen unfallversicherungsspezifische Regelungen berücksichtigen und mit allen Entgeltmeldungen zur Sozialversicherung melden. Arbeitgeber müssen nun folgende Neuerungen im Rahmen ihrer monatlichen Entgeltabrechnung berücksichtigen: Neuregelung des Verfahrens für die Insolvenzgeldumlage durch Einbeziehung in den Beitragsnachweis Erweiterung des elektronischen Meldeverfahrens nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) um Angaben zur gesetzlichen Unfallversicherung Beschäftigungsbezogene Meldungen mit dem Ziel, die korrekte Abführung der Beiträge zur Unfallversicherung prüfen zu können Erweiterung aller Entgeltmeldungen um den Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) Einführung einer Jahresmeldung für kurzfristig geringfügig Beschäftigte Aufteilung des Meldeentgeltes auf den jeweiligen Gefahrentarif Meldeentgelt je Gefahrentarif Meldeentgelt = alle laufenden und einmalig gezahlten Arbeitsentgelte, ggf. inkl. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit In dieser handlichen Broschüre finden Sie die wesentlichen Grundlagen mit Tipps zur praktischen Umsetzung erläutert. Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Verfahren werden kurz und verständlich beantwortet. Besonderes Plus: die häufigsten Praxisfälle werden in über 20 Fallkonstellationen mit Abbildungen im Meldeverfahren und ausführlich dargestellt.