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Zum Werk Das Münchener Anwaltshandbuch Urheber- und Medienrecht widmet sich den vielfältigen Themengebieten, die von der einschlägigen Fachanwaltschaft abgedeckt werden. Die zahlreichen Teilbereiche des Fachanwaltskatalogs nach § 14j FAO werden in einem Band zusammenhängend dargestellt und von erfahrenen Praktikern mandatsgerecht aufbereitet. Auch dieses Anwaltshandbuch wird formal durch seine integrierte Darstellungsform geprägt: Zahlreiche Checklisten, Formulierungsvorschläge, Muster und Praxistipps ermöglichen dem Rechtsanwalt sowohl im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit als auch im Prozess stets eine rasche und erfolgreiche Problemlösung. Folgende Themen werden behandelt: - Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen - Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht - Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung - Rundfunkrecht - Jugendmedienschutz - Grundzüge des Telemedien-und Telekommunikationsrechts - Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen - Kulturförderung - Medienarbeitsrecht und Sozialrecht - Verfahrensrecht Vorteile auf einen Blick - alle Themen des § 14j FAO in einem Band - äußerst renommierte Herausgeber und Autoren Zur Neuauflage In 2. Auflage erscheint das Werk auf dem Rechtsstand Ende 2016. Zahlreiche neue Themen wie das reformierte Leistungsschutzrecht, die urheber- und medienrechtlichen Entwicklungen im Bereich des Internets und vor allem der sozialen Netzwerke und des Online-Streamings sowie das neue Urhebervertragsrecht und das Kulturgüterschutzgesetz sind eingearbeitet. Zielgruppe Für Rechtsanwälte und alle Praktiker mit Interessenschwerpunkt Urheber- und Medienrecht, Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht, Anwälte, die sich in die Materie einarbeiten oder die einzelne Mandate aus Teilgebieten zu bearbeiten haben.
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Münchener Anwaltshandbuch Urheber- und Medienrecht, Peter Raue
- Language
- Released
- 2017
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- (Hardcover)
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- Title
- Münchener Anwaltshandbuch Urheber- und Medienrecht
- Language
- German
- Authors
- Peter Raue
- Publisher
- C.H. Beck
- Released
- 2017
- Format
- Hardcover
- ISBN10
- 3406692192
- ISBN13
- 9783406692192
- Category
- Legal literature
- Description
- Zum Werk Das Münchener Anwaltshandbuch Urheber- und Medienrecht widmet sich den vielfältigen Themengebieten, die von der einschlägigen Fachanwaltschaft abgedeckt werden. Die zahlreichen Teilbereiche des Fachanwaltskatalogs nach § 14j FAO werden in einem Band zusammenhängend dargestellt und von erfahrenen Praktikern mandatsgerecht aufbereitet. Auch dieses Anwaltshandbuch wird formal durch seine integrierte Darstellungsform geprägt: Zahlreiche Checklisten, Formulierungsvorschläge, Muster und Praxistipps ermöglichen dem Rechtsanwalt sowohl im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit als auch im Prozess stets eine rasche und erfolgreiche Problemlösung. Folgende Themen werden behandelt: - Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen - Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht - Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung - Rundfunkrecht - Jugendmedienschutz - Grundzüge des Telemedien-und Telekommunikationsrechts - Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen - Kulturförderung - Medienarbeitsrecht und Sozialrecht - Verfahrensrecht Vorteile auf einen Blick - alle Themen des § 14j FAO in einem Band - äußerst renommierte Herausgeber und Autoren Zur Neuauflage In 2. Auflage erscheint das Werk auf dem Rechtsstand Ende 2016. Zahlreiche neue Themen wie das reformierte Leistungsschutzrecht, die urheber- und medienrechtlichen Entwicklungen im Bereich des Internets und vor allem der sozialen Netzwerke und des Online-Streamings sowie das neue Urhebervertragsrecht und das Kulturgüterschutzgesetz sind eingearbeitet. Zielgruppe Für Rechtsanwälte und alle Praktiker mit Interessenschwerpunkt Urheber- und Medienrecht, Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht, Anwälte, die sich in die Materie einarbeiten oder die einzelne Mandate aus Teilgebieten zu bearbeiten haben.