Pressekonzentration in Sachsen während der Zeit des Nationalsozialismus
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KurzbeschreibungDie vorliegende Dokumentation widmet sich einem Gegenstand der deutschen Pressegeschichte, der bislang noch weitgehend ein Desiderat darstellt: Dem Zeitungssterben am Vorabend bzw. während des Zweiten Weltkriegs und der damit einhergehenden Konzentration im deutschen Pressewesen. Dieser Prozess wurde in der Literatur bisher nicht zusammenhängend dargestellt. Veränderungen in der deutschen Zeitungslandschaft nach 1933 sind weitgehend unerforscht. In der Konzentration der deutschen Provinzpresse gab es vier Wellen: die erste von 1933 bis 1935, die auf der Anordnung des Präsidenten der Reichspressekammer vom 13. Dezember 1933 in Verbindung mit der 8. Anordnung vom 6. August 1934 beruhte; die zweite von 1935 bis 1939, die durch die „Anordnung zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zeitungsverlagswesens“ und durch die „Anordnung über die Schließung von Zeitungsverlagen zwecks ungesunder Wettbewerbsverhältnisse“ vom 24. April 1935 ausgelöst wurde; die dritte von 1939 bis Ende 1942, und die vierte nach Verkündung des totalen Krieges von Januar 1943 bis 1944/45. Die hier dokumentierte Einstellung des „Thumer Tageblatts“ ordnet sich in die dritte Konzentrationswelle ein. Im Unterschied zu allen anderen bekannten Fällen kann die Pressekonzentration im Greifensteingebiet detailliert durch Dokumente belegt werden, wobei der völlig überraschende Quellenfund im Thumer Stadtarchiv noch besonders hervorgehoben werden muss. Nach dem Ende des örtlichen Tageblatts verstanden es die an jenem Ort handelnden Personen mit einer Art von Bauernschläue, die dortigen Interessen weder dem äußerst nazifreundlichen „Annaberger Tageblatt“ noch dem amtlichen NSDAP-Organ „Chemnitzer Tageszeitung“ zu unterwerfen. Sie leisteten zwar keinen aktiven Widerstand, aber widerstanden den Verfügungen der übergeordneten Parteiinstanzen.