Der Schutz der Presse im bewaffneten Konflikt
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Journalisten, die in Konfliktgebieten arbeiten, sind durch das Völkerrecht geschützt. An der Reichweite und Effektivität der Schutznormen bestehen Zweifel, denn die Anzahl getöteter Journalisten steigt beständig, Presseeinrichtungen werden immer wieder beschädigt und Presseerzeugnisse zensiert. Diese Arbeit betrachtet den Schutz der Presse in Konfliktzeiten aus dem Blickwinkel des humanitären Völkerrechts, der internationalen Menschenrechte und des Völkerstrafrechts, und widmet sich der Frage, ob die völkerrechtlichen Regeln ausreichend sind. Untersucht werden Inhalt, historische Grundlagen und Durchsetzung von Art. 79 des Ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen von 1949. Die Arbeit erörtert zudem die Normen zum Schutz von Kriegsberichterstattern sowie die Regelungen des humanitären Völkerrechts, die Presseangehörige als Zivilpersonen bzw. Presseeinrichtungen als zivile Objekte schützen. Dargestellt und analysiert werden schließlich die für die Presse relevanten Vorgaben aus den internationalen Menschenrechten, insbesondere aus der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie aus dem Völkerstrafrecht.