Die Hauptversammlung
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Anders als Vorstand und Aufsichtsrat ist die Hauptversammlung kein ständiges Organ. Sie existiert nur von der Eröffnung der Versammlung bis zu ihrer Schließung durch den Versammlungsleiter und findet in der Regel einmal pro Geschäftsjahr statt. In der Hauptversammlung können Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft ausüben. Aber Vorsicht! Hierbei sind einige rechtliche Feinheiten zu beachten, z. B.: Welche Auskunftsansprüche stehen den Aktionären zu? Was ist in puncto Stimmrecht zu beachten? Wie geht die Beschlussfassung vor sich? Und wie können Beschlüsse der Hauptversammlung im Nachhinein angefochten werden? Informieren Sie sich mit diesem praxisnahen Buch umfassend über Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten rund um die Einberufung, den Ablauf der Hauptversammlung und die Rechte der Aktionäre.