Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden risikoorientierte Geldwäsche- und Betrugsprävention
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Seit der Festschreibung der zentralen Stelle im § 25c KWG, ergänzender Neuregelungen im Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (GwOptG) und aktueller aufsichts-rechtlicher Neuerungen (u. a. PrüfbV) sowie erläuternder Auslegungs- und Anwendungs-hinweise der Deutschen Kreditwirtschaft (sog. AuAs) steht die Verhinderung von Geldwä-sche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen im Blickpunkt von Jahresabschluss- und Sonderprüfungen. Vor allem die Erweiterung um „sonstige strafbare Handlungen“ bieten der Geldwäscheaufsicht neue Prüffelder. Deshalb müssen die Institute sicherstellen, dass sie sich mit allen geldwäscherechtlichen Vorgaben auseinandergesetzt sowie diese risikoorientiert und institutsindividuell umgesetzt haben. Eine erfahrene Geldwäschebeauftragte, drei interne Revisoren sowie ein externer Prüfer setzen sich in der 3. Auflage des Bearbeitungs- und Prüfungsleitfadens zur risikoorientier-ten Geldwäsche- und Betrugsprävention mit den folgenden Prüfungssachverhalten ausei-nander: Einordnung der zentralen Stelle/Geldwäschebeauftragten als Bestandteil des Internen Kontrollsystems (IKS) – Erweiterung der Gefährdungsanalyse (GFA) zur Identifizierung von kunden-, produkt-, transaktionsbezogenen Risiken sowie der Einstufung identifizierter Geldwäsche- und Fraud-Risiken Beurteilung der Ableitung interner Sicherungsmaßnahmen auf der Basis einer instituts-spezifischen GFA Abstimmungsfragen zwischen der zentralen Stelle, (neuen) Compliance-Funktion und Internen Revision – Ergänzung der Prüfungsergebnisse aus Geschäftsstellen um geldwä-sche-/betrugsrelevante Informationen, Austausch zwischen Kontroll- und Prüfungsberich-ten als Informationsquellen Prüffelder zur Beurteilung der Anti-Geldwäsche-/-Fraud-Organisation – Erfüllung organi-satorischer Vorgaben für eine unabhängige Aufgabenwahrnehmung, Mitarbeiter-Schulung bzgl. neuer Typologien/Methoden, Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter, Effektivität des Verdachtsmeldewesens, etc. Prüffelder zur Beurteilung von Kundensorgfaltspflichten – Feststellung der Identität sowie Verifizierung von Angaben des Vertragspartners, Überprüfung der Identität des wirtschaft-lich Berechtigten, Festlegung des PEP-Status des Vertragspartners, Fortsetzung bzw. Be-endigung der Geschäftsbeziehung, etc. Inwieweit eignet sich der erweiterte Fragebogen aus § 21 Abs. 8 PrüfbV als Benchmark für interne Prüf-Checklisten? Zahlreiche Checklisten am Ende der einzelnen Kapitel unterstützen die Prüfungstätigkeit der „zentralen Stelle“, des Geldwäsche-/Betrugs- bzw. Compliance-Beauftragten im Rahmen des IKS sowie der Internen Revision.