Menschenrecht auf Schutz
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Die Grundidee der iustitia protectiva besagt: Der verletzliche Mensch hat ein Recht auf Schutz vor Übergriffen auf seine Integrität. Der Mensch ist infolge seiner Verletzlichkeit des Schutzes bedürftig und infolge seiner Würde des Schutzes wert. Wenn er des Schutzes wert ist, hat er dann nicht auch ein Recht auf Schutz? Und wenn die Sicherung eines Rechts Angelegenheit der Gerechtigkeit ist, ist dann nicht die Gewährleistung des Rechts auf Schutz ihre Aufgabe? Ist mithin nicht eine schützende Gerechtigkeit erforderlich? Im Gefüge der Gerechtigkeit ist die iustitia protectiva jedoch nahezu unbekannt. Aus diesem Grund sei in einem ersten Teil ein allgemeines Konzept von ihr entwickelt; dabei erweist sie sich als eine eigenständige Unterart der Gerechtigkeit. Im zweiten Teil sei anhand von ausgewählten Konkretionen ihr kriteriologischer Wert nachgewiesen; dabei zeigt sich die existenzielle Dringlichkeit der gerechten Behandlung des vulnerablen Menschen.