Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Compliance-Funktion nach MaRisk
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AT 4.4.2 der MaRisk fordert die Errichtung einer institutsweiten Compliance-Funktion (CoF), die sich mit der Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften auseinanderzusetzen hat. Aufgrund fehlender verbindlicher Auslegungshinweise und Prüfungserfahrungen seitens der Bankenaufsicht werden die deutschen Kreditinstitute mit der Implementierung, Ausgestaltung sowie praktischen Umsetzung der neuen Überwachungsfunktion bisher weitestgehend alleine gelassen. Der topaktuelle Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden möchte insbesondere die für die neue institutsweite Compliance-Funktion verantwortlichen Mitarbeiter des internen Kontrollsystems (IKS) und die Kollegen aus der Internen Revision bei der Umsetzung gezielt unterstützen. Mit der künftigen Compliance-Funktion betraute Beauftragte aus verschiedenen Institutsgruppen, ein interner Revisor, ein externer Bankenprüfer sowie ein Bundesbank-Prüfer setzen sich in diesem Leitfaden u. a. mit den folgenden Umsetzungsproblemen auseinander: Einordnung und Umsetzung der neuen institutsweiten Compliance-Funktion als Bestandteil des IKS Die Compliance-Funktion nach MaRisk im Fokus der Bankenaufsicht – Einfluss der regulatorischen (Neu-)Regelungen ▪ Prüfungsansätze und -felder zur Beurteilung der Wirksamkeit der neuen Funktion Abgrenzung der Tätigkeiten, Rechte und Pflichten der institutsweiten Compliance-Funktion zu anderen IKS-Funktionen und der Internen Revision („Drei Verteidigungslinien”-Ansatz) Überwachung der fürs jeweilige Institut compliance-relevanten Rechtsvorschriften und Normen Organisatorische Ausgestaltung der neuen Funktion zur unabhängigen Aufgabenwahrnehmung Erweiterung der bisherigen Risiko-/Gefährdungsanalysen (GFA) um wesentliche Rechtsnormen Vorzunehmende Überwachungs- und Kontrollhandlungen auf Grundlage der „GFA Compliance“ Beratung und Schulung der Mitarbeiter sowie frühzeitige Einbindung in compliance-relevante Prozesse Besonderheiten bei (un-)regelmäßiger Berichterstattung an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan Die Auseinandersetzung mit wesentlichen Frage- und Problemstellungen im Hinblick auf eine wirksame, nachhaltige Umsetzung der institutsweiten Compliance-Funktion wird durch den Einsatz praxisorientierter Checklisten unterstützt. Dieser Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden richtet sich vor allem an Fach- und Führungskräfte aus dem IKS (insb. Compliance-Beauftragte nach neuem Zuschnitt) und an die Interne Revision. Er dient auch als wertvolle Arbeitshilfe für Vorstandssekretariat/Unternehmenssteuerung und Rechtsbereich.