Der ZDF-Staatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht
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Inhaltliche Vielfalt bildet den Zentralwert der deutschen Medienordnung. Dabei stellt eine hinreichende Staats- und Gruppenferne eine notwendige Bedingung inhaltlicher Vielfalt dar. In seiner Entscheidung vom 25.03.2014 hat das Bundesverfassungsgericht die vom Grundsatz der Staats- und Gruppenferne ausgehenden Anforderungen an die Gestaltung der inneren Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erstmals detailliert konkretisiert. Damit kommt dem Urteil grundlegende Bedeutung auch über den – den konkreten Anlass für das zugrunde liegende Verfahren bildenden – ZDF-Staatsvertrag und seine Revision hinaus zu. Zur Dokumentation des Verfahrens und als eine Grundlage für die weitere Forschung zum Gegenstand der Staats- und Gruppenferne sind in diesem Band zusätzlich zu der Entscheidung selbst die Antragsschrift und die zentralen Stellungnahmen zusammengestellt. Mit Beiträgen von: Karl-Eberhard Hain, Christian von Coelln, Dieter Dörr, Gernot Lehr, Joachim Wieland