Instandhaltungsarbeiten
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Instandhaltung ist eine Gemeinschaftaufgabe im Betrieb. Ohne sie geht es nicht, denn sie ist neben dem eigentlichen Einsatz von Arbeitsmitteln oder anderen Gegenständen eine wesentliche Grundlage der Arbeitssicherheit. Dem Unternehmer obliegt es, seinen Betrieb sicher zu organisieren und die richtigen Arbeitsmittel zu beschaffen und einzusetzen. Er benötigt dafür fachkundige Personen, die diese Arbeiten planen und ausführen oder ausführen lassen. Durch sorgfältige Pflichtenübertragungen und die sich daran anschließende Aufsichtspflichten wird die Arbeitssicherheit „hochgehalten“. Den Unternehmer beratende Personen, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Betriebsräte sowie den Kollegen helfend und beratend zur Seite stehende Sicherheitsbeauftragte sollten in diesen Prozess eingebunden werden (z. B. in Form eines Arbeitsschutzausschusses). Die Instandhalter tragen für die Instandhaltungsarbeiten die Verantwortung. Jeder Mitarbeiter sollte sie unterstützen. Aber auch Vorgesetzte und Unternehmer – indem ihnen Mängel, Gefahren und Schäden unverzüglich gemeldet werden. Die verantwortlichen Personen sollten in ihrem eigenen, aber auch im Interesse aller Kollegen Missstände schnellstens beheben (lassen). So tragen alle gemeinsam zur Arbeitssicherheit im Betrieb bei. Mit Hilfe von Arbeitsmittel können Instandhaltungsarbeiten nicht nur vorgenommen werden – die Arbeitsmittel, die zur Instandhaltung benutzt werden, unterliegen wiederum ihrerseits der Instandhaltung. Es ist ein also ständiges Ineinandergreifen an Anforderungen und durchzuführenden Maßnahmen, die die Instandhaltung prägen. Mit dieser Broschüre erhalten Sie einen praxisnahen Überblick darüber, wie Instandhaltung sicher geplant, ausgeführt und dokumentiert wird.