Reformation - Staat - Religion
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Das Verhältnis von Staat und Religion gehört zu den grundlegenden Themen der Staats- und Verfassungstheorie. Peter Unruh analysiert die grundlegende Unterscheidung von Geistlichem und Weltlichem bei den maßgeblichen Reformatoren (Luther, Melanchthon, Zwingli und Calvin), die Fortwirkung dieser Zwei-Reiche/Zwei-Regimenten-Lehre seit den Friedensregelungen von 1555 und 1648 bis zum Ende des landesherrlichen Kirchenregiments im Jahre 1918 sowie die Bedeutung dieser Unterscheidung für das Religionsverfassungsrecht des Grundgesetzes und die aktuelle Staats- und Verfassungstheorie. Neben die ideengeschichtliche und verfassungshistorische Rekonstruktion tritt die Erkenntnis, dass die reformatorische Unterscheidung von Geistlichem und Weltlichem für die Verhältnisbestimmung von Staat und Religion von aktueller und nachhaltiger Bedeutung ist.