Der Tod des Altnazi
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Erst vor drei Monaten hatte der tote Adolf Onnen ihn verklagt, da Franz Korn den Onnen fortlaufend als alten Nazi bezeichnete. Der Richter am Oldenburger Gericht hatte diese Klage jedoch kostenpflichtig abgewiesen. Korn konnte leicht beweisen, dass Onnen bis zum bitteren Ende Parteimitglied der NSDAP gewesen war. Die Klage hätte nur dann Aussicht auf Erfolg gehabt, wenn der Beklagte ihn lediglich „Nazi“ genannt hätte, dann hätte natürlich die Beweislast beim Beklagten gelegen, denn der Kläger hätte ja immerhin zu einer ganz neuen Weisheit gelangen können. Und der Beklagte meint damit die zurückliegende Zeit. Er hätte genauso „ehemaliger Nazi“ sagen können. Und das Wort „alter“ sei ja eine Ermessensfrage und nicht strafbar! Also diesen Titelzusatz „alter“ müsse er der Vergangenheit zurechnen und sei von dem Beklagten auch so angedacht gewesen ... In diesem fiktiven Roman werden sowohl die Dorf- als auch Menschstrukturen in der Nachkriegszeit beschrieben, inklusive all der Naziuniformen, die nicht mehr getragen wurden, aber immer noch ihren Trägern zugeordnet werden konnten.