Preußische Notenbankpolitik in der Formationsphase des Zentralbanksystems 1844 bis 1857
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Mit der Gründung der Preußischen Bank im Jahre 1846 war die Etablierung des staatlichen Zentralbanksystems in Preußen und damit auch in Deutschland verbunden. Da dieser Prozeß unter den Zeitgenossen weder politisch noch ökonomisch unumstritten war, stehen folgende drei Problemkreise im Mittelpunkt der Erörterung: Existierte eine funktionsfähige ökonomische Alternative unter den anders gelagerten Voraussetzungen einer edelmetallgebundenen Geldordnung, z. B. in Form eines dezentralisierten Systems der Notenbankfreiheit oder eines privaten Zentralbanksystems? Welches waren die Motive und Interessenlagen der handelnden Personen und Gruppen, die am Entstehungsprozeß der Preußischen Bank an entscheidender Stelle beteiligt waren? Und schließlich: Konnte die Preußische Bank den an sie gestellten ökonomischen Anforderungen nachkommen, bzw. welche Hindernisse standen dem entgegen? Es wird deutlich, daß trotz der bestehenden ökonomischen Alternative die Entscheidung aus politischen Gründen für ein staatliches Zentralbanksystem fiel: Der Staat beanspruchte die Kontrolle über das Geldwesen als hoheitliche Aufgabe. Die Entscheidung für ein Zentralbanksystem fiel dabei zu einem Zeitpunkt, als man die geldpolitischen Vorteile eines solchen Systems noch nicht nutzen konnte: So standen die edelmetallgebundene Geldordnung, die Gewinnorientierung, die mit Mängeln behaftete theoretische Fundierung und schließlich die Staatsnähe der effektiven Wahrnehmung der Zentralbankfunktion entgegen.