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Die Krankenliturgie der Trierer Kirche seit dem Konzil von Trient

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Dem Auftrag Jesu folgend kümmerte sich die Kirche von Anfang an besonders um die Kranken, indem sie ihnen die Kommunion ins Haus brachte und die Krankensalbung spendete. Im Laufe der Zeit entwickelte sich eine pastoralliturgische Begleitung der Sterbenden, wobei die Abläufe regional unterschiedlich gestaltet waren. Für das Erzbistum Trier gab Erzbischof Jakob III. von Eltz 1574/1576 ein offizielles Diözesanrituale heraus, das die Einheitlichkeit in der Sakramentenspendung förderte. Dieses Buch berücksichtigte ältere Vorlagen sowie die Vorschriften des Konzils von Trient und enthielt Ansprachen an die Kranken in der Muttersprache. Aufgrund seiner innovativen Art wurde es zur Vorlage für andere Bistümer. Das erste Diözesanrituale wurde 1688 durch eine überarbeitete Neuauflage ersetzt, gefolgt von einer dritten Auflage 1767, die über 100 Jahre in Gebrauch blieb. Die liturgischen Formulare der Krankensakramente bewahrten das trierische Eigengut. 1894 wurde das Rituale Romanum mit einem bistumeigenen Anhang eingeführt, was die Vorstellung einer einheitlichen römischen Liturgie korrigierte. 1950 verlor der Trierer Ritus durch das Erscheinen eines deutschen Einheitsrituales seine Eigenständigkeit. Die vorliegende Studie, betreut von Prof. Dr. Andreas Heinz, dokumentiert die Entwicklung der Krankenliturgie von 1574 bis 1950 und zeigt die Abhängigkeiten zu anderen Ritualien und dem Rituale Romanum auf.

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Die Krankenliturgie der Trierer Kirche seit dem Konzil von Trient, Marc Retterath

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2003
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